Aktuelle Situation
Keine Maskenpflicht mehr in Zahnarztpraxen.
Nach der Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 7. April 2023 ist das Tragen einer FFP2-Masken beim Betreten der Zahnarztpraxis keine Pflicht mehr.
Wir haben unser Bestellsystem überarbeitet, um zu gewährleisten, dass nicht zu viele Patienten zur gleichen Zeit einen Termin haben und damit die Abstandsregel eingehalten werden kann.
Vor jeder Behandlung wird mit einer antimikrobiellen Mundspülung gespült.
Unsere schon bisher hohen Hygienestandards wurden durch Luftfilter in jedem Behandlungszimmer ergänzt, die auch Coronaviren herausfiltern. Zusätzlich werden die Räume regelmäßig gelüftet.
Am Wochenende steht der zahnärztliche Notdienst wie gewohnt unter der Rufnummer 0711 – 78 77 755 zur Verfügung.