Zahnarztpraxis Fleckenstein
Uracher Straße 8
73240 Wendlingen am Neckar
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Kinderprophylaxe

kinderprophylaxe

Im Alter von 6 Jahren kommen die ersten 4 großen bleibenden Backenzähne (6-Jahres-Molaren). Diese haben auf ihrer Oberfläche tiefe Rillen (Fissuren), die schwer gereinigt werden können.

Um die Gesundheit der Zähne zu erhalten werden die Kosten für die Versiegelung der großen Backenzähne im Zuge der Kinder- und Jugendprophylaxe vom 6. bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Fissurenversiegelung ist eine Abdeckung der Rillen mit einer dünnen Kunststoff-Schicht. Sie verhält sich wie eine physische Barriere zwischen den Kauflächen der Zähne und den Karies verursachenden Mikroorganismen (Bakterien). Für diese Kunststoff-Schicht muss nicht gebohrt werden. Der Zahn wird mit einer speziellen Flüssigkeit oberflächlich angeraut. Auf dieser rauen Fläche haftet dann der Kunststoff. Werden die Zähne nicht versiegelt, können sich die Bakterien in den tiefen Rillen der Backenzähne festsetzen und Säure produzieren, die die oberste Schutzschicht des Zahnes (Zahnschmelz) entkalkt und zerstört. Es entsteht ein Loch, das mit einer Füllung versorgt werden muss.

Bei der halbjährlichen Routine-Untersuchung werden die Versiegelungen regelmäßig auf Dichtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Soweit erforderlich kann die Versiegelung jederzeit erneuert werden, um den Schutz vor Karies aufrecht zu erhalten.

Auch die kleinen vorderen Backenzähne können, wenn sie tiefe Fissuren haben, versiegelt werden. Die Kosten dafür werden jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte privat bezahlt werden. Das Gleiche gilt für Patienten die das 18. Lebensjahr erreicht haben und ihre Zähne ebenfalls versiegelt haben wollen.

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